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Patientenverfügung

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Patientenverfügung

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Patientenverfügung

Patientenverfügung

Unternehmensgründung

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Projektentwicklung und Bauträgerverträge

Grundstücksrecht

Eine der Kernqualifikationen des Notars ist das Grundstücksrecht. Das Beurkunden von Kaufverträgen, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Reallasten und die Bestellung eines Erbbaurechts. Oder die Aufteilung des Grundstückes in Wohnungs- und Teileigentum. Als Notar betreue ich Sie von der einfachen Grundbucheintragung bis hin zum Verkauf Ihrer Immobilie. Ich bereite den Kaufvertrag vor und übernehme die Beurkundung und die Abwicklung für Sie. Auch in komplizierteren Fällen. Mein qualifiziertes Team und ich sind der richtige Ansprechpartner.

Gesellschaftsrecht

Die Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen steht an erster Stelle. Beabsichtigen Sie allein oder mit anderen zusammen ein Unternehmen zu gründen? Gehen Sie volles Risiko ein oder ist Ihnen voller Haftungsschutz lieber? Ich unterstütze Sie mit meiner ganzen Kompetenz. Selbstverständlich auch gern in engem Kontakt zu Ihren rechtlichen und steuerrechtlichen Beratern. Und auch nach der Gründung stehe ich Ihnen weiterhin zur Seite.

Familienrecht

Auch in familiären Angelegenheiten bin ich für Sie da. Güterstand, Unterhalt oder Rente. Es gibt genügend zu regeln und viele Fragen stehen im Raum. Welche Regelungen sind im Ehevertrag zulässig? Wie können mögliche Risiken abgesichert werden? In welchen Bereichen bietet eine Scheidungsfolgenvereinbarung Vorteile? Bei mir erhalten Sie die Antwort auf Ihre Fragen. Gerne stimme ich die vertraglichen Regelungen auch mit Ihrem Anwalt und Ihrem Steuerberater ab.

Erbrecht

In Testamenten können Sie festlegen, was nach Ihrem Tode gelten soll. Mit der richtigen Formulierung wird ein Streit über den Nachlass vermieden. Mit meiner ganzen Erfahrung stehe ich Ihnen auch hier zur Seite.

Ein notarieller Erbvertrag schafft Sicherheit für Sie und Ihren Partner, ganz verbindlich.

Und weil die Vererbung manchmal ganz schön kompliziert sein kann und meist individuelle Lösungen fordert, helfe ich Ihnen durch das Dickicht der Regelungsmöglichkeiten. Nutzen Sie meine langjährige Erfahrung zu Ihrem Vorteil. Jeder Fall ist einzigartig. Besondere Situationen erfordern spezielle Regelungen. Ein Testament kann ohne kompetenten rechtlichen Rat schnell lückenhaft und undurchsichtig werden.

Bei ausländischen Staatsangehörigen oder Vermögen im Ausland ist häufig eine Rechtswahl sinnvoll.

General- und Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung

Man kann nicht vorhersehen wie alt man wird oder wie lange man geschäftsfähig bleibt. Wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann, wird für ihn ein amtlicher Betreuer bestellt. Einem gerichtlichen Verfahren können Sie vorgreifen indem Sie selbst vorsorgen und in einer General- und Vorsorgevollmacht bestimmen, wer für Sie gegebenenfalls tätig werden soll. Ich berate Sie gerne bei der Formulierung Ihrer General- und Vorsorgevollmacht. Damit für Sie kein Betreuer bestellt werden muss.

Zusammen mit der Vorsorgevollmacht können Sie auch zugleich Regelungen für Ihre medizinische Behandlung treffen. Ich formuliere Ihre Patientenverfügung so deutlich und verbindlich, dass behandelnde Ärzte Ihren Willen kennen und Ihre Wünsche respektieren.

Beglaubigungen

Selbstverständlich beglaubige ich für Sie die Echtheit Ihrer Dokumente oder Ihrer Unterschrift mit meinem Siegel als Notar. Damit ist die Gewähr der Echtheit verbunden.

Auf Ihren Wunsch kümmere ich mich zudem um etwa erforderliche Überbeglaubigungen und Apostillen.

Verkauf einer Immobilie

Dabei geht es um viel Geld. Eine professionelle und unparteiliche Abwicklung wird erwartet. Der Begriff „Immobilie” kann bedeuten: Grundstück, Haus, Eigentumswohnung, Teileigentum oder Erbbaurecht. Für jede Form von Immobilieneigentum gibt es andere Regeln. Daher sollten Sie beim Verkauf oder Erwerb Ihrer Immobilie gut beraten und betreut sein. Nach Klärung aller offenen Fragen informiere ich mich über den aktuellen Grundbuchstand und entwerfe den Kaufvertrag für Sie. Nach Unterzeichnung erledigen wir den Vollzug für Sie. Mit allem was dazu gehört: Einholen von Zustimmungen, Einreichen der Urkunde beim Grundbuchamt, Mitteilungen an Finanzämter und Behörden, Anfordern von Löschungsunterlagen, Einbeziehung Ihrer Banken und Kreditgeber sowie Überwachung der Eintragung im Grundbuch. Erst jetzt ist der Fall für mich abgeschlossen.

Grundschuld

Die Grundschuld gibt den Kreditgebern Sicherheit. Mit der notariellen Urkunde kann sich Ihre Bank den Klageweg vor Gericht im Fall der Fälle sparen. Dies ist Standard bei allen Kreditgebern. 

Den Sicherungsvertrag gibt es, damit auch Sie sicher sind. Sie unterschreiben den Sicherungsvertrag zusätzlich zum Darlehensvertrag bei Ihrer Bank. Er regelt den Sicherungszweck und setzt der Bank entsprechend der Vereinbarung Grenzen. Bedeutung hat der Sicherungsvertrag besonders in Fällen, in denen Sie die Grundschuld zu zweit bestellen oder die Grundschuld das Darlehen Ihres Kindes oder Ihres Partners sichern soll.

Ehevertrag

Für das gute Gelingen einer Ehe gibt es leider keine Garantie. Ich entwerfe für Sie einen individuellen Ehevertrag, Ihrer aktuellen Lebenssituation angepasst. Gespräche im Vorfeld über Ihre Pläne, Möglichkeiten und Grenzen sind dabei sehr wichtig. Nur so kann die für Sie optimale Lösung gefunden werden.

Ob Sie beide erwerbstätig sind, ob Sie Kinder haben oder ob es sich um Ihre zweite Ehe handelt, ist egal. Ich passe den Ehevertrag exakt auf Sie an, so wie Sie es wünschen.

Schließen Sie keinen Vertrag, gilt Zugewinngemeinschaft. Das Vermögen beider Ehegatten bleibt hier getrennt. Erst am Ende der Ehe wird verglichen wer von beiden Ehegatten mehr als zu Beginn der Ehe hat. Derjenige, der mehr hat, hat die Hälfte der Differenz dem anderen auszuzahlen.

Wollen Sie die gesetzliche Regelung nicht, sollten Sie einen Ehevertrag schließen. Oft ist eine vom gesetzlichen Zugewinn abweichende Vereinbarung besser. Individuelle Lösungen entsprechen häufiger Ihrer persönlichen Lebenssituation.

Bei gemischt nationalen Ehen oder bei ausländischen Staatsangehörigen ist häufig eine sog. Rechtswahl sinnvoll.

Den Zeitpunkt der Beurkundung eines Ehevertrags hat der Gesetzgeber nicht geregelt. Ob vor oder nach der Eheschließung bleibt Ihnen überlassen.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Der Prozess der Trennung ist für Ehegatten schwierig. Eine einvernehmliche Scheidung gestaltet es um einiges einfacher. Sind Sie sich in einigen Punkten einig, muss vor Gericht weniger entschieden werden. In einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie Regelungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten treffen. Sie ist häufig die Basis. Denn hier können Pflichten für die Zeit danach im Einvernehmen festgelegt werden. Daher ist es ist wichtig zu wissen, was man regeln kann und wie. Sprechen Sie mich an. Wir finden gemeinsam einen schonenden Weg für alle.

Das Familienheim ist ein Bestandteil der Vereinbarung. Wer von beiden darf wohnen bleiben und wer zahlt den anderen aus? Ich achte stets auf faire Regelungen und eine reibungslose Abwicklung mit Ihrer Bank und dem Grundbuchamt. Selbstverständlich arbeite ich mit Ihren Anwälten und Steuerberatern Hand in Hand.

Vorweggenommene Erbfolge

Sollten Sie rechtzeitig Ihr Vermögen auf Ihre Nachkommen verteilen wollen, gibt es viel zu beachten.

Welche Rechte können Sie sich vorbehalten? Und wie können Sie sich selbst fürs Alter absichern? Darf der Beschenkte frei über das Geschenkte verfügen oder möchten Sie ihn beschränken? Ihren Fragen nehme ich mich an. Bei mir bekommen Sie die Antwort. Es geht schließlich um Ihr Vermögen.

Unternehmensgründung

Bei Ihrer Unternehmensgründung stehe ich Ihnen von Anfang an zur Seite. Ohne Notar geht es meist auch gar nicht. Bei allen Unternehmensformen, die in das Handelsregister eingetragen werden müssen, bedarf es einer notariellen Mitwirkung. Es gibt viel zu bedenken. Die Wahl der richtigen Rechtsform, die Fragen zur Haftung und Vertretung, der Kapitalaufbringung und der Kapitalbeschaffung. Oder vielleicht auch bereits die Übergabe des Unternehmens an die Kinder? Ich unterstütze Sie als Notar in jeder Phase. Bei Ihren Überlegungen. Bei der Formulierung des Gesellschaftsvertrags. Bis der Eintrag des Unternehmens im Handelsregister vollzogen ist.

Umwandlung

Der Wechsel der Rechtsform Ihres Unternehmens, die Ausgliederung eines Teilbereichs und die Aufspaltung oder Abspaltung. Die Verschmelzung zweier selbstständiger Unternehmen. Es gibt unterschiedliche Gründe für eine Umwandlung. Erfahrungen habe ich vorzugsweise bei firmenrechtlichen Umwandlungen und Verschmelzungen. Ich betreue Sie kompetent in diesen Angelegenheiten. In enger Zusammenarbeit mit Ihren Anwälten und Steuerberatern.

Unternehmensnachfolge

Die Auswahl eines Unternehmensnachfolgers und eine geordnete Übergabe an diesen sind sehr wichtig. Denn Sie wollen Ihren Erfolg nicht wieder zunichte machen. Gerne unterstütze ich Sie bei allen rechtlichen Fragen zur Unternehmensnachfolge. Zur Rechtsform des Unternehmens bei Übergang auf den Nachfolger oder auch zur Sicherung Ihrer Versorgung im Alter. Vielleicht wäre auch der Verkauf Ihres Unternehmens eine Möglichkeit es zu erhalten? Wenn kein geeigneter Nachfolger in der Familie zu finden ist. Nicht nur rechtliche Aspekte spielen eine Rolle sondern auch Fragen des Steuerrechts. Deshalb ist eine enge Zusammenarbeit mit Ihren steuerrechtlichen Beratern auf Wunsch für mich selbstverständlich. Damit Ihr Lebenswerk fortgeführt wird.

Aufteilung in WohnungS- und Teileigentum

Wohnungseigentum ist im innerstädtischen Bereich der Regelfall. Dabei wird ein Grundstück in mehrere rechtlich selbständige Einheiten aufgeteilt. Ich gehe gerne die Aufteilungspläne mit Ihnen durch und prüfe die Details. Außerdem berate ich Sie zu allen rechtlichen Anforderungen und Möglichkeiten. Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechte. Welche Regelungen sind in der Gemeinschaftsordnung vorzusehen und wer kommt für welche Kosten auf? Braucht die Eigentümergemeinschaft einen Verwalter? Es gibt vieles zu besprechen. Die erforderlichen Urkunden bereite ich Ihnen gerne vor. Auch nach der Beurkundung kümmere ich mich um deren Vollzug und die Eintragung im Grundbuch. Damit der Verkauf der Wohnungen zügig beginnen kann.

Projektentwicklung und Bauträgerverträge

Wollen Sie als Bauträger oder Privatperson ein Objekt entwicklen und vermarkten?

Als Notar kann ich Sie bei der Ausgestaltung von z.B. Bauträgerverträgen unterstützen und begleiten - vom Grundstückserwerb über die Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum bis zum Abverkauf einzelner Einheiten. Auch bei Investitionen in Gewerbeimmobilien bringe ich meine Erfahrungen ein.

NOTAR LÄPPLE NAGOLD

72202 Nagold, Schillerstraße 13

Tel. 07452/88396-0, Fax 07452/88396-99

Kanzlei@Notar-Laepple.de

 

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