Willkommen in meiner Kanzlei - Notar Läpple
Es freut mich, dass Sie hier sind! Sie haben hier die Möglichkeit mehr über mich und meine Kanzlei NOTAR LÄPPLE zu erfahren. Ich informiere Sie darüber welche Dienstleistungen ich anbiete und welche Fachbereiche ich abdecke. Außerdem können Sie sich nützliche Formulare herunterladen. Falls Sie noch mehr wissen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir und meinem Team auf.
NOTAR LÄPPLE – Mein Selbstverständnis.
Seit 2002 bin ich für Sie da. Hier in Nagold.
In allen Bereichen notarieller Dienstleistungen erarbeite ich für Sie maßgeschneiderte Lösungen - vielen Dank für das bisherige Vertrauen das Sie mir zahlreich entgegengebracht haben. Gerne bin ich auch weiterhin für Sie da.
DER Notar
Notar Timm Läpple
1969 Geboren in Stuttgart-Bad Cannstatt
1988 Abitur Max-Born-Gymnasium Backnang (humanistisches Gymnasium)
1988 -1993 Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des Bezirksnotars mit Studium an der Notarakademie Baden-Württemberg
1993 Notarprüfung
1994 -1995 Württembergischer Notariatsassessor (Notarvertreter) bei Notar Heinrich Mädl, freiberuflicher (öffentlicher) Notar in Stuttgart
1996 -1997 Notarvertreter im Landesdienst bei den Notariaten Herrenberg, Holzgerlingen, Nufringen, Rottenburg a. N. und Leinfelden-Echterdingen
1997 -2002 Referent für Notariatsangelegenheiten beim Oberlandesgericht Stuttgart und Geschäftsführer der Notarakademie Baden-Württemberg
2002 -2017 Notar im Landesdienst (Bezirksnotar) beim Notariat Nagold
2018 Freiberuflicher (öffentlicher) Notar in Nagold
ferner
1997 -2008 Dozent an der Arbeitsgemeinschaft I für Notaranwärter in Stuttgart (Lehrveranstaltung für Familien- und Erbrecht)
Jur. Mitarbeiter
Bezirksnotar a.D. Stefan Kalscheuer
1995 - 2000 Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des Bezirksnotars mit Studium an der Notarakademie Baden-Württemberg
2000 Notarprüfung
2000 - 2002 Württembergischer Notariatsassessor bei Notar Johann Kärtner, freiberuflicher (öffentlicher) Notar in München
2003 - 2007 Notarvertreter bei den Notariaten Calw, Bad Teinach-Zavelstein, Nagold und Altensteig
2006 - 2007 Amtsverwalter Notariat Wildberg
2007 - 2017 Notar im Landesdienst (Bezirksnotar) beim Notariat Wildberg
2018 Württembergischer Notariatsassessor bei den Notaren Andreas Lämmle und Timm Läpple in Nagold
Juli 2021 Württembergischer Notariatsassessor bei Notar Timm Läpple in Nagold
BEZIRKSNOTAR A.D. ADOLF GÄRTNER
1977 - 1982 Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des Württembergischen Bezirksnotars
mit Studium an der Notarakademie Baden-Württemberg
1982 Notarprüfung
1983-1995 Notarvertreter im Landesdienst bei den Notariaten Balingen, Nagold, Wildberg und Pfalzgrafenweiler
1995-2017 Notar im Landesdienst (Bezirksnotar) beim Notariat Freudenstadt
2018-2021 Versetzung an das Amtsgericht Freudenstadt -Nachlass- und Betreuungsgericht - infolge der Notariatsreform in Baden-Württemberg
2022 juristischer Mitarbeiter bei Notar Timm Läpple in Nagold
Meine LEISTUNGEN
NOTARIELLE DIENSTLEISTUNGEN
Notare sind Spezialisten ihres Fachs. Bei allen wichtigen Angelegenheiten, ob für Privatpersonen oder für Unternehmen. Ich biete Ihnen alle Dienstleistungen, die zum Aufgabengebiet einer Notarkanzlei gehören: Grundstücksrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht. Aber auch bei Fragen zur General- und Vorsorgevollmacht oder den allgemeinen notariellen Beglaubigungen.
PRIVATPERSONEN
Gegenseitiges Vertrauen ist wesentliche Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit. Von unserem ersten Kontakt an nehme ich mir Zeit für Sie. Ich werde individuelle Lösungen für Ihr Anliegen vorschlagen und diese gemeinsam mit Ihnen weiter entwickeln.
UNTERNEHMEN
Professionalität, Schnelligkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit - dies sind für Unternehmer wesentliche Faktoren. Dies gilt ebenso für mich als Notar bei der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit.
Ich liefere Ihnen alles was ein Unternehmen von einem Notar braucht, mit allem was meine Kanzlei bieten kann.
Neben einer kompetenten rechtlichen Betreuung biete ich Ihnen in meiner Kanzlei auch komplexere Abwicklungen mit einer Vielzahl von Beteiligten.
NOTARGEBÜHREN
Die Notargebühren sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für alle Notare bindend geregelt. Diese Gebührenordnung stellt sicher, dass für dieselbe Tätigkeit eines Notars keine unterschiedlichen Kosten berechnet werden. Individuelle Gebührenvereinbarungen sind nach dieser gesetzlichen Vorschrift nicht zulässig. Die Gebührenansätze der Notare werden regelmäßig von staatlichen Prüfungsbeauftragten überprüft.
Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei die Beratung, die Entwurfsfertigung und die Beurkundung.
Sollte es ausnahmsweise nicht zum Abschluss des Rechtsgeschäfts durch die Beurkundungsverhandlung kommen, muss eine Gebühr für die bisher stattgefundene Beratung bzw. für die Entwurfsfertigung abgerechnet werden.